Aktuelles

Forstlicher Beirat

Dieses Jahr fand wieder die Wahl des Forstlichen Beirats für die Amtszeit 2014 - 2018 statt.

(Bildbeschreibung siehe unten)

Forstlicher Beirat - Amtszeit 2014 - 2018 hier klicken

Forstlicher Beirat sorgt für forstpraktischen Sachverstand und Interessensausgleich beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

 

Die Förderung einer eigenständigen, auf Generationen ausgerichteten und damit nachhaltigen privaten und körperschaftlichen Waldwirtschaft ist eine wesentliche Aufgabe der bayerischen Forstpolitik und eine Kernaufgabe der Bayerischen Forstverwaltung.

Der forstliche Beirat berät den Staatsminister und die Ministerialebene der Forstverwaltung in allen Fragen der Förderung der privaten und körperschaftlichen Waldwirtschaft.

Dem Beirat gehören Vertreter des Bayerischen Waldbesitzerverbands, des Bayerischen Bauernverbands, der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, des größeren Privat- und Körperschaftswaldbesitzes sowie sonstiger Selbsthilfeeinrichtungen an. Das Gremium kommt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die private und kommunale Forstwirtschaft Niederbayerns wird vom Vorsitzenden der FVN Georg Huber im Beirat vertreten. Stellvertreter Hubers ist der 2te Vorsitzende der FVN Eduard Eder.

Der Vollzug durch die Bayerische Forstverwaltung ist in einer eigenständigen Verordnung geregelt (Verordnung über die Förderung der privaten und körperschaftlichen Waldwirtschaft, der sogenannten PuKWFV).

§ 4

Forstlicher Beirat

(1) Zur Beratung in Fragen der Förderung der privaten und körperschaftlichen Waldwirtschaft wird beim Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten ein Forstlicher Beirat gebildet.

(2) 1 Diesem Beirat gehören an:

ein Vertreter des Bayerischen Bauernverbands, Körperschaft des öffentlichen Rechts,

ein Vertreter des Bayerischen Waldbesitzerverbands e. V.,

ein Vertreter des größeren Körperschaftswaldbesitzes (über 100 ha Waldfläche),

zwei Vertreter des größeren Privatwaldbesitzes (über 100 ha Waldfläche),

sieben Vertreter forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (vorwiegend Privat- und Körperschaftswaldbesitz unter 100 ha Waldfläche),

ein Vertreter sonstiger Selbsthilfeeinrichtungen.

2 Weitere Vertreter der Forstwirtschaft können als Beiratsmitglieder vom Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten benannt werden. 3 Bei Bedarf können Sachverständige zugezogen werden.

(3) 1 Der Beirat wird vom Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, einberufen. 2 Die Berufung der Mitglieder erfolgt auf fünf Jahre; sie werden von der Berufsvertretung vorgeschlagen.

(4) Die Tätigkeit der Mitglieder des Beirats ist ehrenamtlich.

v.l.n.r.: Wolfgang Borst, FV Unterfranken; Johann Koch BBV; Georg Huber, FV Niederbayern; Dr. Harald Textor, Großprivatwald; Josef Denk, FV Oberbayern; Walter Nussl, MdL, FV Mittelfranken; Heinrich Rudrof, MdL, FV Oberfranken; Josef Ziegler, FV Oberpfalz; Staatsminister Helmut Brunner, Josef Mack, FV Schwaben; Ferdinand Graf von Drechsel; Großprivatwald; Bernhard Weiler, BBV; Urban Treutlein, StMELF; Josef Mend, Kommunalwald über 100 ha.

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